Dachfläche vermieten: wer haftet bei Schäden?

Dachfläche vermieten wer haftet bei Schäden

Dachflächenvermietung ist eine lukrative Einnahmequelle für Eigentümer von Dachflächen, die sich für den Betrieb von Solaranlagen eignen. Projektentwickler für Solaranlagen suchen in ganz Deutschland nach Dachflächen ab 300 m², um diese zu mieten und darauf dezentrale Solarkraftwerke zu betreiben. Wenn sie Ihre Dachfläche vermieten, können Immobilienbesitzer somit zusätzliche Einnahmen generieren und die Energiewende ohne eigenes Risiko unterstützen.

Allerdings zweifeln viele Dacheigentümer daran, ob eine Vermietung von Dachflächen für den Betrieb von Solaranlagen wirklich ohne Risiko ist.

Fakt ist: Photovoltaik ist mittlerweile eine fest etablierte Komponente der deutschen Stromversorgung. Allein im Jahr 2016 wurden laut dem Bundesverband der Solarwirtschaft 52.000 neue Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1,53 Gigawatt errichtet. Insgesamt wurden bis Ende 2016 41,2 Gigawatt Solaranlagen in Deutschland installiert (das umstrittene Atomkraftwerk Tihange in Belgien hat eine Leistung von 3,03 Gigawatt). Die absolute Mehrheit dieser Solarkraftwerke produziert Strom ohne Zwischenfälle, denn der große Vorteil von Photovoltaikanlagen ist, dass sie Strom ohne bewegliche Teile oder gar thermische Reaktionen erzeugen.

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Dachfläche vermieten wer haftet bei Schäden

Trotz der vergleichbar hohen Sicherheit von Photovoltaikanlagen, kann man natürlich nicht ausschließen, dass durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dächern Schäden entstehen. Um Vermietern von Dachflächen dennoch Sicherheit zu geben, muss deshalb vorab eine klare Regelung für den Schadensfall getroffen werden. Professionelle Projektentwickler für Solaranlagen achten dabei darauf, dass im Mietvertrag klar geregelt wird, dass der Betreiber der Solaranlage für sämtliche Schäden, die durch die Installation, den Betrieb und die Wartung der Solaranlage entstehen, haftet.

Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass der Betreiber der Photovoltaikanlage eine Haftpflichtversicherung abschließt, die im Schadensfall für Entschädigungen gegenüber dem Besitzer der Dachflächen aufkommt. Ein guter Mietvertrag enthält auch hierfür eine klare Regelung, die dem Besitzer der Dachflächen das Recht einräumt, Beweise für das Vorhandensein einer solchen Versicherung einzufordern. Somit ist sichergestellt, dass der Betreiber der Solaranlage für sämtliche Schäden, die durch das Kraftwerk entstehen könnten, haftet.

Ist die Haftungsfrage klar im Vorhinein geklärt, ist dem Dacheigentümer maximale Sicherheit gewährt. Denn sollte es zu dem unwahrscheinlichen Fall kommen, dass die Photovoltaikanlage Schäden anrichtet, wird er entschädigt.

Gerne können wir Ihnen weitere Informationen dazu, wie man seine Dachfläche vermieten kann, zur Verfügung stellen.

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